UV - Bestrahlung

Schutz des Menschen bei Sonnenbestrahlung und bei Anwendung von UV-Bestrahlungsgeräten

Die Strahlenschutzkommission beobachtet mit Sorge die durch ultraviolette Strahlung verursachte Zunahme akuter und chronischer Hautschäden, insbesondere die Zunahme von Hautkrebserkrankungen.

Als ultraviolette (UV) Strahlen werden elektromagnetische Wellen mit Wellenlängen von 100 bis 400 Nanometer (nm) bezeichnet. Die UV-Strahlen sind im Sonnenlicht enthalten, sie sind unsichtbar und energiereicher als die Strahlen des sichtbaren Lichts. Die UV-C-Strahlen (Strahlen mit Wellenlängen von 100 bis 280 nm) werden nahezu vollständig durch das in der oberen Atmosphäre vorhandene Ozon absorbiert. Die UV-B-Strahlen (Strahlen mit Wellenlängen von 280 bis 315 nm) werden ebenfalls bis auf einen Rest von einigen Prozent vom Ozon absorbiert. Dieser Wert ist direkt vom Ozongehalt der Atmosphäre abhängig.


Schutzhinweise für Sonnenbestrahlung und für die Anwendung von UV-Bestrahlungsgeräten

Es werden nachfolgend Regeln und Hinweise gegeben, bei deren Beachtung das durch Sonnenbestrahlung oder durch Bestrahlung mit künstlichen UV-Quellen bedingte Risiko verringert werden kann.

Verhalten in der Sonne

Die Haut sollte langsam an längere Sonnenbestrahlung gewöhnt werden. Gegebenenfalls sind die Mittagsstunden im Schatten zu verbringen. An die Lichtschutzwirkung von Textilien, Kopfbedeckungen etc. sei erinnert.

Die Sonnenbrandwirksamkeit der Mittagssonne ist mehrfach höher als die der Vormittags- bzw. der Nachmittagssonne. Beispielsweise beträgt die Zeit bis zum Erreichen der Erythemschwelle der ungeschützten und nicht lichtgewöhnten Haut im Sommer in Mitteleuropa ungefähr 30 Minuten (im Mittelmeerraum um die Mittagszeit ca. 20 Minuten). Die Bräunungswirksamkeit der indirekten (gestreuten und reflektierten) ultravioletten Strahlung der Mittagssonne ist übrigens etwa genauso groß wie die der direkten UV-Strahlung der Vormittags- bzw. Nachmittagssonne. Daher wird eine Bräunung auch erreicht, ohne dass eine direkte Sonnenbestrahlung stattfindet.


Es sollten Sonnenschutzmittel mit ausreichendem Lichtschutz benutzt werden. Die Benutzung der Sonnenschutzmittel ist jedoch kein Freibrief für exzessive Besonnung.


Lichtschutzmittel sollten mindestens 30 Minuten vor der Besonnung aufgetragen werden. Für nicht lichtgewöhnte Haut sollten Mittel mit Lichtschutzfaktoren 6 bis 10, bei besonders empfindlicher Haut solche mit einem Lichtschutzfaktor von mehr als 10 verwendet werden. Nach der Lichtgewöhnung kann der Lichtschutzfaktor erniedrigt werden. Bei sehr langem Aufenthalt in der Sonne sollte die Anwendung wiederholt werden. Aus Sicherheitsgründen sollten nach dem Baden auch wasserfeste Lichtschutzmittel wiederholt aufgetragen werden. Es sei daran erinnert, dass Sonnenschutzmittel mit hohen Schutzfaktoren zum Schutz empfindlicher Haut entwickelt wurden, der Gebrauch von Sonnenschutzmitteln allein zur Verlängerung der Aufenthaltszeit in der Sonne macht die Vorteile der Anwendung dieser Mittel wieder zunichte. Zudem bieten die Sonnenschutzmittel keinen ausreichenden Schutz vor der langwelligen UV-A-Strahlung.

Es kann beim Gebrauch von Lichtschutzmitteln zu allergischen Reaktionen (mit und ohne Lichteinfluss) kommen. Das Produkt darf dann von dieser Person nicht weiter verwendet werden.

Bei Sonneneinstrahlung ist auf die Verwendung von Parfüms, Deodorants und anderen Kosmetika zu verzichten.

Bei der Anwendung von Kosmetika können in Verbindung mit UV-Bestrahlung helle oder dunkle Flecken (Pigmentstörungen) oder Reizungen der Haut auftreten, die oft länger bestehen bleiben.

Wer Medikamente einnimmt, sollte vor dem Sonnenbaden den behandelnden Arzt befragen.

Bestimmte Arzneimittel erhöhen die Lichtempfindlichkeit der Haut oder lösen lichtbedingte Allergien aus.

Die Zahl der Sonnenbäder soll etwa 50 pro Jahr nicht überschreiten. Es sollte stets ein Sonnenbrand vermieden werden.

Unter einem Sonnenbad wird hier eine UB-Bestrahlung mit einer Dauer und Intensität verstanden, bei der eine sichtbare Hautrötung gerade nicht auftritt. Es wird empfohlen, sich nicht häufiger als etwa 50 mal pro Jahr einer solchen UV-Bestrahlung auszusetzen (Bestrahlungen durch Sonne und Solarien zusammengezählt). Bei entsprechend kürzeren Bestrahlungszeiten sind häufigere Besonnungen akzeptabel.

Gegen eine Vorbräunung mit UV-A-Strahlen in Solarien als Schutz gegen Sonnenbrand bestehen Vorbehalte, da der Eigenschutz der Haut durch die Bestrahlung mit UV-A nicht erhöht wird (kein Aufbau eines Pigmentschutzes oder einer Lichtschwiele durch UV-A-Strahlen). Sollte eine Lichtgewöhnung der Haut notwendig sein, sollte dieses unter ärztlicher Beratung durchgeführt werden.

UV-Strahlen sowie das von UV-Bestrahlungslampen ausgesendete sichtbare Licht (insbesondere im blauen Bereich) können zur Schädigung der Augen führen (z.B. Entzündungen, Linsentrübungen und Netzhautschäden). Personen die wegen des Grauen Stars an der Augenlinse operiert sind, müssen unbedingt Schutzbrillen tragen, um eine Exposition der Augennetzhaut (Retina) auszuschließen.

UV-Strahlen können die Haut akut (Erythem, Blasen, Nekrosen) und chronisch (Elastose, Karzinom) schädigen.

Für die Bewertung der Spätwirkungen ist die spektrale Wirkungsfunktion für die Erythembildung nach IEC zugrundegelegt, d.h. das UV-Erythem wird als Indikator für das Auftreten chronischer Hautveränderungen durch UV-Strahlen angesehen. Zu Sonnenbrand führende Bestrahlungen erhöhen das Hautkrebsrisiko in besonderem Maße. Die Schwellenbestrahlung für das Erythem darf daher während einer Bestrahlung keinesfalls überschritten werden.

Werden Bestrahlungsgeräte mit hoher UV-A Bestrahlungsstärke eingesetzt, kann die Schwellenbestrahlungsdauer für phototoxische und photoallergische Hautreaktionen sehr kurz sein.


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